!CoVid19 Präventions-Konzept

Inhalt
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Corona-Regelungen – Jugendarbeit

Updates 2022

04.02.2022 Update

Die aktuelle Verordnung sieht Erleichterungen für Zusammenkünfte, an denen nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen vor: Hier gilt keine 2G-Regelung, keine FFP2-Maskenpflicht und keine Sperrstunde. Das heißt, dass im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit sämtliche (Gruppen)Aktivitäten im Rahmen von Zusammenkünften unter zehn Personen inklusive eventuellen Nächtigungen uneingeschränkt erlaubt sind.

03.02.2022 Update

Mit der nunmehr veröffentlichten 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung sind die Bestimmungen für die außerschulische Jugendarbeit im Wesentlichen gleich geblieben, wir wollen aber auf zwei Dinge aufmerksam machen:

1.) Bis jetzt galt, dass man draußen eine Maske tragen muss, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Das ist nach dem neuen § 2 Abs 9 Z 1 der 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung nun nicht mehr notwendig wenn es sich um „persönlich bekannte Personen“ handelt. Damit fällt im Freien das Maskentragen in den Heimstunden wieder weg (weil wir davon ausgehen, dass sich die Kinder und Jugendlichen auch persönlich kennen). Gegenüber Eltern empfehlen wir, auch draußen im Zweifel die Maske zu tragen.

2.) Nach den derzeitigen Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit im Leitfaden des Bundeskanzleramtes dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden, weshalb Lager mit Nächtigungen derzeit nicht gestattet sind.

Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at)

17.01.2022 Update

Die aktuelle Verordnung sieht die gleichen Regelungen wie vor Weihnachten für die außerschulische Jugendarbeit vor und ihr könnt eure Heimstunden wie unten geschrieben abhalten. Die Kinder und Jugendlichen müssen aber dann auch draußen eine Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten wird und sie sich nicht sportlich betätigen (also laufen, Ball spielen, etc.)

Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at). Bitte beachtet, dass derzeit keine Nächtigungen möglich sind (Seite 9).

Allgemeines zur Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager unter den jeweiligen CoVid Verordnungen

Grundregel aller COVID Öffnungen ist es, dass diese immer nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und Einschränkungen getroffen werden. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist daher die Definition von Regeln, die einen Pfadfinder-Betrieb mit möglichst geringem Ansteckungsrisiko unter Einhaltung der Vorschriften garantieren. Hier wird u.A. von verschieden „2G, 2,5G, 2G+, 3G“ etc. gesprochen: „(g)eimpft, (g)enesen,(g)etestet“ (3-G-Regel).

Generell gilt: Die Verpflichtung zur Vorlage eines „G“ Nachweises gilt erst für Personen ab 12 Jahren. Für Schulpflichtige (i.d.R. bis 16) gelten spezielle Ausnahmen (Ninja Pass). Die verpflichtende Corona Impfung gilt erst ab 18 Jahren. Die Maskenpflicht gilt für alle unter jeweils unterschiedlichen Aspekten und mit verschiedenen Maskentypen (FFP2, MNS, Halstuch, ohne).

Kinder und Jugendliche:

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2,5-G-Nachweis gestattet. Bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind auch Antigentests zulässig.
  • Personenobergrenze: max. 25 Personen

Betreuer:innen:

  • Es gilt die 3-G-Pflicht (wie am Arbeitsort).
  • Personenobergrenze: max. 4 Personen zusätzlich zu 25 50 Kindern und Jugendlichen

Covid-19 Präventions-Maßnahmen ZeiWo⚜

  1. Kinder, Jugendliche und Leiterinnen kommen bitte nur gesund in die Heimstunde und zu Pfadfinderaktivitäten. Bei Krankheitssymptomen wie Verkühlung, Fieber, Husten, Halsweh, starkem Schnupfen und Kurzatmigkeit bitte unbedingt zuhause bleiben!
  2. Der Testausweis, Impfpass oder QR Code am Handy muss von allen Teilnehmern immer mitgeführt werden. Für die Teilnahme an der Heimstunde muss also ein „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ also „3-G“(Getestet, Geimpft oder Genesen) mitgebracht werden, wobei auch die Berufsgruppen- und Schultests ausreichen. Notfalls kann ersatzweise ein Selbsttest im Heim bzw. beim Leiter durchgeführt werden. Das Selbsttest-Set (Apotheke gratis ab 14J ) muss dazu vom Teilnehmer mitgebracht werden! Bei Teilnehmern unter 12 Jahren und Kindern die eine Primarschule besuchen besteht keine Testpflicht.
  3. Bei allen Heimstunden und Aktivitäten wird eine Anwesenheitsliste geführt. Sollte ein Pfadfinder nicht in die Heimstunde kommen, bitte verlässlich entschuldigen!
  4. Die Heimstunden finden weiterhin vorzugsweise im Freien statt. Bitte auf entsprechende Kleidung achten!
  5. Eltern und Begleitpersonen warten beim Bringen und Abholen bitte vor der Türe (im Hof) 웃<-1m->웃 auf die Kinder. Im Heim (indoor) gilt für Eltern und Begleitpersonen in jedem Fall FFP2 Maskenpflicht!
  6. Zu Beginn und Ende jeder Heimstunde sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Die Leiter*innen stellen dazu Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  7. Wichtige Gegenstände, Türklinken und Flächen werden nach jeder Heimstunde desinfiziert. Das WC darf während der Heimstunden benutzt werden und wird nach jeder Nutzung von einem Leiter*innen oder Helfer desinfiziert. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Geschirrtücher, usw.) und dürfen auf keinen Fall geteilt werden.
  8. Jede Person, die länger als 15 Minuten in der Heimstunde anwesend ist, muss in die Anwesenheitsliste eingetragen werden.
  9. Sollte es zu einer Erkrankung nach einer Heimstunde kommen, bitte ehestmöglich die Stufenleitung oder Gruppenleitung verständigen, damit alle Teilnehmer entsprechend benachrichtigt werden können.
  10. Bitte Stauzonen („Anstellen mit Anstand“) und Gruppenbildungen beim Bringen und Abholen der Pfadfinder und Pfadfinderinnen vermeiden!
  11. Der Heimstundenbetrieb wird an die Bildungsampel/Risikomatrix Niederösterreich im Bezirk gekoppelt.
  12. Änderungen werden je nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen hier veröffentlicht. Weitere zusätzliche Vereinbarungen können auf Grund der gesetzlichen Altersdifferenzierungen stufenspezifisch von den Stufenleitern und Leiterinnen jederzeit kommuniziert werden.“ Dieses Konzept inkl. der dazugehörigen Grafiken, sowie auch die Empfehlungen des Ministeriums liegen vor Ort und im Pfadfinderheim auf und können eingesehen werden. Sie werden zudem digital auf unserer Internetpräsenz zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder werden angehalten, das Präventionskonzept zu beachten

Hier ein paar Beispiele für „3-G“ Dokumente …


Laufende Aktualisierungen

03.02.2022

Mit der nunmehr veröffentlichten 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung sind die Bestimmungen für die außerschulische Jugendarbeit im Wesentlichen gleich geblieben, wir wollen euch aber auf zwei Dinge aufmerksam machen:

1.) Bis jetzt galt, dass man draußen eine Maske tragen muss, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte. Das ist nach dem neuen § 2 Abs 9 Z 1 der 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung nun nicht mehr notwendig wenn es sich um „persönlich bekannte Personen“ handelt. Damit fällt im Freien das Maskentragen in den Heimstunden wieder weg (weil wir davon ausgehen, dass sich die Kinder und Jugendlichen auch persönlich kennen). Gegenüber Eltern empfehlen wir, auch draußen im Zweifel die Maske zu tragen.

2.) Nach den derzeitigen Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit im Leitfaden des Bundeskanzleramtes dürfen Zusammenkünfte nur zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden, weshalb Lager mit Nächtigungen derzeit nicht gestattet sind.

Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at)

17.01.2022

Die aktuelle Verordnung sieht die gleichen Regelungen wie vor Weihnachten für die außerschulische Jugendarbeit vor und ihr könnt eure Heimstunden wie unten geschrieben abhalten. Die Kinder und Jugendlichen müssen aber dann auch draußen eine Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten wird und sie sich nicht sportlich betätigen (also laufen, Ball spielen, etc.)

Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit: Jugendarbeit (bundeskanzleramt.gv.at). Bitte beachtet, dass derzeit keine Nächtigungen möglich sind (Seite 9).

Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen.

Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht(!) einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Konkret gelten ab 12. Dezember folgende Regelungen:

Maskenpflicht

  • In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden).

Abstandspflicht

Ein verordneter Mindestabstand zu Personen aus einem fremden Haushalt besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, dass zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

Ausgangsbeschränkungen

Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis:

  • Ganztägige Ausgangsbeschränkungen
  • Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind:
    • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
    • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
    • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
      • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
      • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
      • gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
      • Deckung religiöser Grundbedürfnisse
      • Versorgung von Tieren & Tierarztbesuche
    • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
    • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
    • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
    • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
    • Betreten von bestimmten Kundenbereichen
    • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen

Personen mit gültigem 2-G-Nachweis

Für Veranstaltungen gibt es eine Sperrstunde ab 24 Uhr.

Reisen

  • Auslandsreisen sind für Alle möglich. Für ungeimpfte Personen stellen sie einen Ausnahmegrund der Ausgangsbeschränkung dar (psychische und physische Erholung im Freien); es sind natürlich die Einreisebestimmungen bei der Einreise ins Zielland und nach Österreich zu berücksichtigen. Die Ausreise darf jedoch nicht erfolgen, um die nationalen Bestimmungen (Lockdown Ungeimpfte) zu umgehen.

Verkehrsmittel

  • In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine FFP2-Maksenpflicht.
  • In Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen besteht 2-G-Pflicht.
  • Betreiber von Seil und Zahnradbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffen haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.

Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen

  • Betriebsstätten des Handels sowie (körpernahe) Dienstleistungen dürfen nur mit gültigem 2-G-Nachweis betreten werden.
  • Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
  • Für Kund:innen gilt eine FFP2-Maskenpflicht
  • Ausnahmen der 2-G-Pflicht bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Auch hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:
    • öffentliche Apotheken
    • Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
    • Drogerien und Drogeriemärkte
    • Banken
    • Tankstellen

Schule

Gelegenheitsmärkte

„Kirtagsähnliche“ Gelegenheitsmärkte (mit Dienstleistungen und Konsumation z.B. Weihnachtsmärkte etc.):

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Anzeigepflicht ab 50 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 250 Personen
  • Höchstgrenze: max. 300 Personen gleichzeitig
  • Kontaktdatenerhebung

Sportstätten

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen. Während dem Sport muss keine Maske getragen und auch kein Mindestabstand gehalten werden.
  • Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
  • Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen.
  • Betreiber von nicht-öffentlichen Sportstätten haben zusätzlich ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
  • Bei Trainings, Wettkämpfen und Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regelungen für Zusammenkünfte.

Freizeit- und Kultureinrichtungen generell

  • Generelles Verbot von Stehgastronomie
  • Generelles Verbot von Barbetrieb 
  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
  • Betreiber haben Kontaktdaten zu erheben.
  • Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.

Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur – indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
  • Höchstgrenze: max. 25 Personen

Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur – indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
  • Anzeigepflicht ab 50 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 250 Personen
  • Höchstgrenze: max. 2.000 Personen

Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur – outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
  • Höchstgrenze: max. 25 Personen
  • Anzeigepflicht ab 50 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 250 Personen
  • Höchstgrenze: max. 300 Personen  

Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur – outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:

  • Zutritt ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
  • Anzeigepflicht ab 50 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 250 Personen
  • Höchstgrenze: max. 4.000 Personen

Durchführung der Pfadfinderarbeit unter diesem Präventionskonzept!

Kinder haben ein Bedürfnis nach persönlicher Nähe, Hilfestellung und Geborgenheit. Bei aller Vorsicht scheint es uns wichtig, dass der Umgang mit den Präventionsmaßnahmen mit Hausverstand, Gelassenheit und möglichst spielerisch erfolgt

  1. Heimstunden, Pfadfinderlager und andere Aktivitäten wie Ausflüge und Aktionen sind in Kleingruppen (Rotten, Patrullen, Ring-Rudel, Biberfamilien) bis zu einer Gesamtgruppengröße von 100 25 50 Personen + 4 Leiter*innen + möglich. Für die Durchführung notwendige Helfer zählen nicht dazu und wirken extra mit und müssen jedoch „3-G“ vorweisen können.
  2. Innerhalb der jeweiligen „3-G“ „2G+“ Gruppe „persönlich bekannte Personen“ (=Pfadfinder-Stufen mit gemeinsamer Heimstunde: RaRo-Rotten, GuSp-Stufe – also alle Patrullen gemeinsam, alle WiWö-Ring und Rudel Sowie die Biberfamilie) entfallen outdoor sowohl die Einhaltung eines Mindestabstandes wie auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS oder FFP2). Zu anderen Gruppen und Personen muss jedoch weiterhin Abstand gehalten werden.
  3. Indoor Aktivitäten: Es gilt auch hier für die Teilnehmer ab GuSp „2G+“ „3-G“! Die Ersatztests zur Eigenanwendung aus der Apotheke müssen selbst mitgebracht werden. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. Primarschüler sind von der Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses ausgenommen!
  4. Die Teilnahme der volljährigen Teilnehmer (Alt-RaRo) und Betreuungspersonen ist ebenfalls nur mit „3-G“ „2-G“ zulässig.
  5. Bei der gemeinsamen Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind FFP2 Masken ohne Ventil zu tragen. Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Maskenpflicht.
  6. In privaten PKWs innerhalb der Kleingruppe „persönlich bekannte Personen“ entfällt gilt die Maskenpflicht.
  7. Beachtet stets die aktuell gültigen Verordnungen und Empfehlungen für die jeweilige Region bzw. den politischen Bezirk!
  8. Wege, Treffpunkte etc. sind so zu wählen, dass der Abstand 2m zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  9. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten immer Maske und Handschuhe getragen werden.
  10. Wir koppeln unseren Heimstundenbetrieb an die jeweils gültigen Bildungsampel des politischen Bezirks in dem die Pfadfinderaktivitäten stattfinden. Im Bezirk Tulln/NÖ gilt ab 6.1.22 ORANGE.
Stand 2021-05

a) Information der Eltern

  • Appell an die Eigenverantwortung. Wo Menschen sich treffen kann eine Übertragung von Krankheiten nicht ausgeschlossen werden. Das gilt natürlich auch für die Pfadfinderheimstunde. Eltern sind angehalten, ihre Kinder nur dann in die Heimstunde zu schicken, wenn sie sich dessen bewusst sind. Sowohl die Eltern als auch Ihr Kind sollen sich mit der Entscheidung wohl fühlen.
  • Info über Symptome. Die AGES definiert die Symptome wie folgt: „Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes“.
  • Wann soll mein Kind besser nicht in die Heimstunde kommen? Wenn das Kind irgendwelche Krankheitssymptome, insbesondere die unter Punkt h) beschriebenen auftreten, dürfen Kinder nicht die Heimstunde besuchen. Selbiges gilt bei einem Verdachts-Fall im unmittelbaren Umfeld des Kindes (K1). In diesem Fall ist die Gruppenleitung in Kenntnis zu setzen, die die weiteren Schritte koordiniert.
  • Wenn kein aktueller „3-G“ Beleg, Grüner Pass bzw. ein aktueller Schultest oder kontrollierter Selbsttest vorliegt, so müssen die Pfadfinder ein ungeöffnetes NÖ Selbsttest-Kit in die Heimstunde mitbringen.
  • Die Eltern werden bei gravierenden Änderungen vorab per e-Mail „Newsletter“ und/oder vom Stufenleiter über Maßnahmen der Gruppe informiert.
  • Das COVID-19-Präventionskonzept wird an die Eltern über folgende Kanäle kommuniziert: Email, Homepage, Aushang im Schaukasten.

b) Schulung der Betreuer, Assistenten und Kornetten

  • Sensibilisierung und Information in der Gruppe:
    Alle Kinder bzw. Jugendliche, die Leiter*innen und Assistenten sowie sonstige Helfer verfügen über alle Informationen zu den Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen in der Heimstunde.
  • Die Leiter*innen bzw. betreuenden Personen werden durch den CoVid19-Beauftragten bzw. den GAB (Gruppen-Ausbildungs-Beauftragter) oder der Gruppenleitung bzw. des Elternrats bezüglich der anzuwendenden Hygienemaßnahmen informiert und geschult.
  • Nicht geschulte Personen dürfen keine Betreuung/Beaufsichtigung in den Heimabenden übernehmen.
  • Inhalt dieser Schulung sind:
    • Maßnahmen des Präventionskonzepts
    • Symptome einer COVID-19-Infektion
    • Erforderliche Hygieneregelungen und altersadäquate Erklärung des Themas
    • Vorgehen beim Auftreten von Symptomen und im Verdachtsfall
    • Schulung der Teilnehmer*innen (der Heimabende): Die während der Heimabende gültigen
    • Maßnahmen werden auch mit den Kindern und Jugendlichen thematisiert und sie werden ausgiebig über diese aufgeklärt und vor Lagern und Heimabenden regelmäßig daran erinnert.


c) Spezifische Hygienemaßnahmen

  • Alle Teilnehmer*innen bringen ihren 3-G Nachweis wie oben beschrieben und eine MNS bzw. FFP-2 Maske mit, die in Situationen getragen werden muss, die dies erfordern.
  • Kinder ab 12 und BetreuerInnen dürfen nur mit dem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr teilnehmen.
  • Auf die korrekte Durchführung eines eventuell nötigen Antigentests zur Eigenanwendung wird geachtet.
  • Bis zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr wird auf den Mindestabstand und in Innenräumen auf das Tragen der (FFP2-)Masken geachtet.
  • Händewaschen beim Betreten des Pfadfinderheims: Alle Teilnehmer*innen reinigen sich zu Beginn und am Ende jeder Aktivität die Hände. Auch während des Lagers oder der Heimstunde werden laufend ausreichend Materialien zum mehrmaligen Händewaschen/-desinfizieren zur Verfügung stehen.
  • Weitere Zeitpunkte zum Händewaschen sind insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen, Husten, vor dem Kochen und Essen und nach jedem Toilettengang.
  • Hinweisschild zu Hygienemaßnahmen sind am Eingang und am WC angebracht.
  • In geschlossenen Räumen wird zu Beginn und am Ende und in den Pausen zwischendurch, zumindest 1x pro Stunde, gründlich gelüftet.
  • Nach Ende einer Heimstunde/bei Abreise werden Türklinken, Tischflächen und andere häufig berührte Oberflächen und Gegenstände gereinigt und wischdesinfiziert.
  • Verwendung von Einmalhandtüchern/Küchenrolle am WC und Waschtisch.
  • Für alle Pfadfinderstufen findet eine altersadäquate Aufklärung der Kinder/Jugendlichen über Hygiene (Husten/Niesen in die Armbeuge, einmaliger Gebrauch von Taschentüchern etc.) statt.
  • Während eines Lagers/der Heimstunde gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber jeglichen Anzeichen einer Atemwegserkrankung. Für das Auftreten eines Erkrankungsfalles siehe unter „Symptomliste“ weiter unten.
  • Die Eltern werden gebeten auf Krankheitszeichen bei ihren Kindern zu achten und im Krankheitsfall das Kind bis nach vollständiger Genesung nicht teilnehmen zu lassen. Vor der Teilnahme an Pfadfinderlagern mit Übernachtungen muss der Gesundheitszustand im Gesundheitsblatt beim Stufenleiter schriftlich bestätigt werden.
  • Eltern von Kindern mit Vorerkrankungen werden aufgefordert, vor der Teilnahme mit den zuständigen Leiter*innen Kontakt aufzunehmen, um eine Teilnahme individuell zu besprechen.
  • Aufstellen von Handdesinfektion beim Eingang, am WC & in der Küche
  • Leihmaterial muss beschriftet werden und vor der Weitergabe an andere Personen entsprechend desinfiziert werden.

d) Hilfsmittel: Hygiene-Checkliste

  • Anfang
    • Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr wurden von allen Teilnehmer*innen erbracht, dokumentiert und ist stets bereitzuhalten.
    • Symptome? (Fühlen sich alle gesund?)
    • Kurze Auffrischung Abstands- und Hygieneregeln
    • Trennung der verwendeten Materialien nach der Veranstaltung
    • Kein Teilen von persönlichen Gegenständen, Trinkbehältern, Essen! Beschriften der Becher etc.
  • Reinigung/Desinfektion
    • Hände waschen/desinfizieren
    • Wischdesinfektion häufig benutzter Gegenstände/Flächen
    • Desinfektionsmittel ist immer griffbereit
    • Reinigung/Desinfektion der Sanitäranlagen
    • Reinigung/Desinfektion der Bereiche Küche und Verpflegung
    • Reinigung/Desinfektion von sonstigen Aufenthaltsräumen
    • Reinigung/Desinfektion/Lüften der Transportmittel
  • Lüften:
    • Lüften der Sanitäranlagen
    • Lüften der Bereiche Küche und Verpflegung
    • Lüften von sonstigen Aufenthaltsräumen
  • FFP2
    • Tragen von (FFP2-)Masken in Öffis und Bussen
    • Tragen von (FFP2-)Masken, wo sonst noch vorgeschrieben bzw. empfohlen
    • Tragen von FFP2-Maske und Handschuhen (Quarantäne, Erste Hilfe)

e) Organisatorische Maßnahmen

  • Um den Kontakt mit anderen Kleingruppen zu vermeiden, findet die An- und Abreise zeitlich gestaffelt statt mit mindestens 15-minütigem Abstand nach Absprache mit den Stufen-Leiter*innen.
  • Die maximale Anzahl der Kinder und Jugendlichen beträgt 100 pro Kleingruppe pro Heimstunde bzw. Lagergruppe.
  • Sind mehr Kinder oder Jugendliche Anwesend, ist die Heimstunde in zwei Kleingruppen zu maximal 100 Teilnehmer zu abzuhalten usw. Es können also auch mehrere Kleingruppen an einem Veranstaltungsort sein. Wichtig ist aber, dass eine Durchmischung der jeweiligen Gruppen durch organisatorische Maßnahmen (räumlich oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung) ausgeschlossen werden kann.
  • Am Beginn und Ende der Heimstunde sollen alle Kinder und Jugendlichen die Hände waschen.
  • Die Heimstunden sollen soweit möglich und angemessen im Freien abgehalten werden. Wenn Teile der Heimstunde nicht im Freien abgehalten wird, muss davor, danach und mindestens 1x zwischendurch, während der Heimstunde gelüftet werden.
  • Es wird die maximale Kapazität des Geländes und der Infrastruktur genutzt und, wo möglich, mit zusätzlichen Spielwiesen, Spielwald etc. erweitert.
  • Beim Verlassen des Ortes der Zusammenkunft oder des Lagerortes befolgen die Gruppen die Maßnahmen für den Kontakt mit Externen. Die Gruppe bleibt zusammen.
  • Wenn Sie im öffentlichen Raum (Wald, Sport-/Spielplätze, Stadtplätze, Straßen, …) mit anderen Menschen in Kontakt kommen, halten Sie den empfohlenen Mindestabstand zu denen, die nicht zur Gruppe gehören, ein.
  • Wenn Ausflüge stattfinden, kann dies nur im Rahmen der an diesem Ort geltenden Richtlinien geschehen (z.B. Schwimmbäder, Erholungsgebiete, etc.)
  • Eltern sollen das Heim bzw. Lager nicht betreten, um die Anzahl der Kontaktpersonen so gering als möglich zu halten. Bei Bringen und Abholen ist von den Eltern im Bereich des Heims (Hof) der geltende Mindestabstand einzuhalten oder eine FFP2 Maske zu tragen. Sollte ausnahmsweise das Heim betreten werden, ist eine FFP2 Maske zu tragen.
  • Um bei Auftreten von Verdachts- oder Infektionsfällen Auskunft über stattgefundene Kontakte geben zu können, werden Anwesenheitslisten inklusive Kontaktdaten der Teilnehmenden (Telefonnummer, Adresse) für jede Aktion durch die Leiter*innen geführt.
  • Die Teilnahme der volljährigen Betreuungspersonen ist nur mit 3-G zulässig.
  • Die Testunterlagen del Leiter werden in geeigneter Form digital oder analog beim CoVid19-Beaftragten (in der dafür eingerichteten „Whats-App-Gruppe“ gespeichert) vorgewiesen und von diesem für die Dauer der Heimstunde bzw. Lager auf einer Liste aufgezeichnet (derzeit führt die Gruppe eine WhatsApp-Gruppe, die vom CoVid19 Beauftragten administriert wird)
  • Die „3-G“ Nachweise der Teilnehmer werden vor Beginn der Heimstunde vom Stufenleiter kontrolliert.
  • Maximal 4-6 Betreuungspersonen sollten fix für die Dauer der Zusammenkunft der jeweiligen Gruppe zugeteilt werden. Sie sind nicht in die Höchstzahl der Gruppengröße von 100 Personen eingerechnet.
  • Für die Betreuerinnen und Betreuer gelten innerhalb der Kleingruppe dieselben Regeln wie für die gesamte Kleingruppe.
  • Wenn sich das Betreuungspersonal außerhalb der Kleingruppen (nach Ende des Lagers bzw, der Heimstunde) zusammenfindet, sind sie Personen eines gemeinsamen Haushalts gleichgestellt. Bei organisatorischen Kontakten der Betreuer verschiedener Kleingruppen während der Durchführung sind die aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben gegenüber Außenstehenden einzuhalten.
  • Kontaktdaten von Personen, die sich länger als 15 Minuten am Veranstaltungsort aufhalten, sind verpflichtend für die Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben.
  • Regelungen für die Anreise
    • Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, zum Tragen einer Maske ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
    • Bei Anreise in privaten PKW und innerhalb der Gruppe entfällt die Maskenpflicht.
    • Es gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und dazugehörigen Anlagen (z.B. Haltestelle) und der Mindestabstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
    • Dieselben Regelungen gelten für die Rückreise, falls die Rückreise nicht in den definierten Gruppen passiert.

f) Material

  • Vermeiden, wenn möglich, dass die Kinder Gegenstände weitergeben oder gemeinsam benutzen. Am besten, es ist genug Material für jedes Kind mit. Was die Kinder selbst mitnehmen sollen mit Namen beschriften!
  • Die verwendeten Gegenstände sollten sich leicht reinigen lassen. Wenn Materialien, Geräte etc. von unterschiedlichen Kleingruppen verwendet werden, so sind diese nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.
  • Was sollten die Kinder immer mithaben:
    • Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab 6 Jahren, FFP2-Maske für Jugendliche ab 14 Jahren
    • Eigene Trinkflasche (beschriftet) und ggf. eigene Jause
    • Evtl. Sitzunterlage, Schlafsack, eigener Sonnenschutz
    • Schlafsack, Kleidung und persönliche Gegenstände: beschriftet und gut waschbar
  • Was sollten Leiter*innen/Betreuer*innen zusätzlich dabeihaben:
    • Reserve-FFP2-Maske / Mund-Nasen-Schutz / Einwegmasken
    • Desinfektionsmittel + Tücher für Hände, Flächen und Gegenstände
    • Einweghandschuhe

g) Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

  • Bei Auftreten eines Verdachts- oder Infektionsfalles im Umfeld der TeilnehmerInnen, Leiter*innen oder betreuenden Personen ist der/die Corona Beauftragte, die Gruppenleitung sowie der Elternrat zu verständigen. Persönliche Informationen werden streng vertraulich behandelt.
  • Bei Auftreten eines Verdachts- oder Infektionsfalles im Rahmen einer Pfadfinderaktivität oder eines Pfadfinderlagers wird die erkrankte Person mit einer volljährigen Vertrauensperson isoliert.(Isolationsraum/Zelt/Krankenzimmer)
  • Das weitere Vorgehen wird in Abstimmung mit dem Elternrat hinsichtlich des Kontaktes zu den örtlichen Gesundheitsbehörden und weiteren Maßnahmen abgestimmt.
  • Weiters wird die nächste Heimstunde der betroffenen Kleingruppe ausgesetzt, bis alle erforderlichen Informationen für einen weiteren sicheren Heimstundenbetrieb vorliegen

h) Checkliste Verdachtsfall

  • Betroffener Teilnehmer:
  • Datum:
  • verantwortliche Ansprechperson:
    —————————-
    • sofortige (!) Unterbringung des Teilnehmers im Isolationsraum/-zelt
    • Information der Gruppenleitung und des CoVid19 Beauftragten (+4367682618310)
    • Zur Risikominimierung darf bis zur Abklärung mit 1450 niemand den Veranstaltungsort verlassen bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen Anweisungen der Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin) Folge zu leisten.
    • Anruf bei der Gesundheitsberatung 1450 und Abklärung der Symptome
    • ——————–
    • Falls von der Gesundheitshotline als unbedenklich eingestuft:
    • Information der Eltern: … Kind kann, wenn erwünscht, abgeholt werden
    • ——————–
    • Falls von der Gesundheitshotline als Verdachtsfall eingestuft:
    • sofortige Information der Eltern – „Kind bleibt nach Anweisung der Behörde in Isolation“
    • Eltern können mit Sicherheitsabstand zu anderen Teilnehmern und FFP2 Maske ins Heim kommen um das Kind abzuholen
      ——————–
    • von der Stufenleitung für den CoVid Beauftragten vorzubereiten: Dokumentation des Programms oder Lagers bis zum Verdachtsfall und Zusammenstellung welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes. Die gesammelten Unterlagen über alle Teilnehmer, Kontaktpersonen und Kleingruppen für die Behörden.
    • Information des Elternrats und Landesverbands erfolgt durch Gruppenleitung bzw. den CoVid Beauftragten
    • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den
    • Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

i) Zeichen einer Erkrankung durch SARS-CoV-2 lt. AGES sind:

Häufige Symptome:

  • Fieber
  • Trockener Husten
  • Müdigkeit

Seltene Symptome:

  • Glieder-, Hals oder Kopfschmerzen
  • Durchfall
  • Bindehautentzündung
  • Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

j) Kontaktdaten der Gruppenleitung für Rückfragen:

CoVid19 Ansprechperson & Ausbildung in der Gruppe (GAB)

Alfred Tichy (+43 676 8261 8310)

Gruppenleitung

Gruppenleitung weiblich: Constantia Zaric (+43 664 390 7616)
Gruppenleitungsassistentin: Kathi Ofner
Gruppenleitung männlich: Bernhard Schuster (+43 664 912 51 33)

Die Pfadfinder-Stufen

Biber (5-7 Jahre) Izi Greitbauer (+43 699 140 82 271)
WiWö (7-10 Jahre) Constantia Zaric / Victoria Tichy (+43 650 597 5965)
GuSp (10-13 Jahre) Leonhard Geiszler / Cornelia Kaspar / Kathi Ofner / Bernhard Schuster /Jules Payr (+43 664 91 25 133)
CaEx (13-16 Jahre) Bettina Kulmer / Pablo Viveros (+43 664 355 13 10) (+43 676 920 17 92)
RaRo (16-19 Jahre) Oliver Greitbauer (+43 660 759 99 39)

Elternrat/Aufsichtsrat

Aufsichtsratsobfrau / Manuela Beran (+43 699 145 100 16)
Kassier/ Phillip Ullrich
Schlichtungsstelle: Karl Markus (Mäx) Riegler (siehe unten)

k) Erhebung von Kontaktdaten, Dokumentation und Nachverfolgung (Registrierungspflicht)

  • Um im Fall einer Infektion ein konsequentes Kontaktmanagement zu ermöglichen, ist Folgendes sicherzustellen:
  • Von allen Pfadfinder/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie vom gesamten Leiterpersonal und Helfern sind aktuelle E-Mail-Adressen und Telefonnummern verfügbar.
  • Für jede Stufe liegt der Gruppenleitung ein Heimstundenplan vor.
  • Eine Dokumentation der Anwesenheit der Pfadfinder/innen in den Heimstunden sichergestellt.
  • Eine Dokumentation der Anwesenheit des gesamten Leiterpersonals und der Helfer sowie eventuell externer Unterstützer, die sich länger als 15 Minuten bei der Aktivität aufhalten, findet pro Heimstunde statt und aktuelle Telefonnummern bzw. Mailkontakte werden sichergestellt.
  • Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung verarbeiten und auf Anfrage der Bezirksverwaltungsbehörde im Umfang ihres Verlangens übermittelt; eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
  • Im Rahmen der Verarbeitung und Übermittlung gewonnene Daten werden ausschließlich auf Papier erstellt und nach der Heimstunde der Gruppenleitung übergeben, die diese genau 28 Tage (4 Wochen) aufbewahrt.
  • 28 Tagen nach ihrer Erhebung werden die Aufzeichnungen von der Gruppenleitung geschreddert.
  • Muster für ein Kontaktformular mit den Vornamen+Nachamen, TelNr. oder eMail der Teilnehmer und den Daten der Heimstunde (Ort, Tage, Zeit, Thema):

Kontaktdatenformular (Beispiel)

Ort: (OUT)/(IN) . ______________________________
Stufe ______________________________
am/um: ______________________________
LeiterIn ______________________________
LeiterIn ______________________________
Assist. ______________________________
Assist. ______________________________
Helfer ______________________________
TN : ______________________________
TN : ______________________________ ……………………

Die 3-G Regel „geimpft, getestet oder genesen“

Nachweismöglichkeiten:

  • Grüner Pass,
  • ein Impfnachweis(Ausdruck, QR Code),
  • Impfpass,
  • negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  • molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  • ein gültiger Test-Ninja-Leporello (Schultest mit aktuellem Pickerl), ein kontrollierter Selbsttest mit digitaler Erfassung maximal 24h alt,
  • ein vor Ort (vor der Heimstunde beim Leiter) durchgeführter Selbsttest (Nasenrand)
  • ein positiver Nachweis von Antikörpern (Antikörpertest SARS-CoV-2), der nicht älter als 3 Monate ist (ein positiver Labortest auf neutralisierende Antikörper, gültig drei Monate ab Testzeitpunkt),
  • ein Genesungsnachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG über eine ärztliche Bestätigung oder ein behördlicher Absonderungsbescheid für Personen, die in den vergangenen 6 Monaten eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben .

Geltungsdauer Tests (Stand 10.6.2021)

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
  • Antigen-Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 48 Stunden lang.
  • Test-Ninja Schul-Leporello bis zum jeweils darauf angegebenen Gültigkeitstermin (i.d.R. 2 Tage) also 48h lang.
  • Wenn der Test vergessen wurde ist ein Test-Set mitzubringen und gilt für die Heimstunde, bzw. kann natürlich als Antigen-Selbsttests per NÖ-Website mit 24h Gültigkeit auch per Handy eingemeldet werden.
  • Ein positiver Antikörpertest gilt 3 Monate ab Testbefund.
  • Ein Absonderungsbescheid gilt 6 Monate ab Erteilung.
  • Die Impfung gilt ab dem 22. Tag vom Erststichtag für 3 Monate vom ersten Impftermin(!) an gerechnet. Mit der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeit auf 9 Monate ab dem ersten Impftermin(!) gerechnet.

UPDATES 2021

14.12.2021 Update

Wir können euch nun nach drei Wochen ohne Präsenzheimstunden und Lockdown mitteilen, dass es wieder möglich ist, unter nachstehenden Einschränkungen den Pfadi-Heimstundenbetrieb aufzunehmen:

Nach der neuen 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung ist außerschulische Jugendarbeit nach § 15 der Verordnung wieder möglich (also Heimstunden und Lager), allerdings mit einer Beschränkung von 25 Teilnehmer*innen und unter 2,5 G (geimpft, kürzlich genesen oder PCR getestet) plus max. vier Betreuer*innen je 25-Personen-Gruppe. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Ninja-Pass erfüllt der Ninja-Pass die Anforderungen von 2 G.

Zum Zweck der Teilnahme dürfen auch Ungeimpfte, die über keinen Ninja Pass verfügen und für die der Lockdown ja nach wie vor gilt, den eigenen Wohnbereich verlassen, dann aber nur mit gültigem PCR Test; diese Personen müssen darüber hinaus auch im Freien eine Maske tragen. Für Leiter*innen empfehlen wir ebenfalls 2,5 G, auch hier gilt outdoor Maskenpflicht, wenn die Leiter*innen nicht geimpft oder kürzlich genesen sind (180 Tage seit der Genesung).

In Innenräumen gilt generell Maskenpflicht (also MNS für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, darüber FFP2 Masken). Kontaktdaten sind zu erheben.

Für Veranstaltungen, die nicht Heimstundenbetrieb oder Lager sind, gilt – kurz zusammengefasst – 2 G (geimpft oder genesen) und eine beschränkte Personenanzahl von indoor 25 Personen, outdoor 300 Personen, wobei in Innenräumen Maskenpflicht besteht, Kontaktdaten sind zu erheben. Wenn Ihr Veranstaltungen plant, schaut bitte in § 14 der 6. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung nach, welche Bestimmungen für eure Zwecke anwendbar sind. Es gibt für diverse Personenanzahlen über 25 Personen unterschiedliche Regelungen, die wir hier nicht alle wiedergeben. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei uns.

23.11.2021 Update

Vorweihnachtslockdown

Mit dem mittlerweile vierten Lockdown ab 22.11.2021 sind weder Heimstundenbetrieb noch Lager oder Veranstaltungen möglich. Wir müssen daher einmal mehr zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Online-Format zurückkehren oder mit verschiedenen Einzelaufgaben, die die Kinder und Jugendlichen als Outdoor-Challenge oder ähnliches selbst lösen, ein Programm ausschreiben.

Es ist einerseits gar nicht erbaulich, dass wir – und vor allem die Kinder und Jugendlichen – die Freizeit im Lockdown verbringen müssen, andererseits sind wir froh, dass wir bis zuletzt noch Heimstunden halten und Herbstlager durchführen konnten. Solltet Ihr Anregungen fürs Programm brauchen, meldet euch bei den Stufenteams oder bei uns im LV-Büro.

Wir hoffen, dass wir bald wieder zusammenkommen können, wir sind aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam die Situation fröhlich und unverzagt oder mutig bunt und laut ganz problemlos meistern werden.

Solltet Ihr als Gruppen vereinsrechtliche Fragen haben, etwa, ob Wahlen oder Jahreshauptversammlungen stattfinden können, schreibt uns einfach. Sobald sich etwas ändert und wir wieder an Heimstunden etc. denken können, erfahrt ihr es natürlich an dieser Stelle.

Liebe Grüße und gut Pfad

Helmut, Steffi und Ender

9.11.2021 Update

Wir hoffen ihr hattet einen guten Start ins Arbeitsjahr mit vielen abenteuerlustigen Kindern und Jugendlichen. Leider entwickelt sich die Corona-Situation derzeit in eine Richtung, wo wir wieder mehr aufeinander Acht geben müssen.

Da die Verordnung des Gesundheitsministers erst am Sonntagabend vorlag auch etwas kurzfristig unsere geänderte Empfehlung für Pfadiaktivitäten:

1) Alle Heimstunden und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sind unter Anwendung der 3G Regel abzuhalten. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr (die Verordnung knüpft die Regel an die allgemeine Schulpflicht) erfüllt der Ninja-Pass die 3G Voraussetzungen (ebenso wie die 2G Voraussetzungen).

2) Obwohl für Kinder unter 12 Jahren die Nachweispflicht nach der Verordnung entfällt, empfehlen wir, auch hier den Ninja-Pass zu kontrollieren.

3) Für Seminare des Landesverbandes gilt die 2G Regel, wir empfehlen zusätzlich einen Test zu machen, um ein sicheres Seminar zu haben.

4) Wir empfehlen, die 2G Regel auf eure Stufenteams anzuwenden.

5) Für Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und Eltern/Erwachsenen empfehlen wir die 2G Regel auch unterhalb von 25 teilnehmenden Personen. Im Übrigen bitten wir Euch, die allgemeinen Bestimmungen der 3. Covid-19 Maßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten (insbesondere Aufnahme der Kontaktdaten, Meldung an die Bezirkshauptmannschaft, etc.)

6) Hier findet ihr den aktuellen Leitfaden zu § 13„Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager“:https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html

Wenn ihr noch Fragen habt, meldet euch bei uns. Wir wünschen euch weiterhin schöne und sichere Heimstunden.

15.9.2021 Update

Nach einem Sommer mit einer Vielzahl an Lagern und den ersten Eröffnungsfeiern unter 3G-Bedingungen, gibt es nun angesichts des wieder ansteigenden Pandemiverlaufes der Covid-19 Pandemie eine neue Verordnung mit dem seitens der Bundesregierung angekündigten (aber in der Verordnung nicht abgebildeten) Stufenplan. Eröffnungs- Überstellungs- und sonstige Feiern sind Zusammenkünfte im Sinne des § 12 der COVID-19 Öffnungsverordnung, sodass ab 25 Personen ein 3G-Nachweis von den Teilnehmer*innen einzufordern ist, ab 100 Personen gelten wiederum verstärkte Maßnahmen wie Datensammeln und Anzeigepflicht der Zusammenkunft bei der Bezirkshauptmannschaft.

Heimstunden und Lager gelten als außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, sodass hierfür die 25 Personen-Beschränkung des § 12 Abs.2 der COVID-19 Öffnungsverordnung nicht zur Anwendung kommt und somit ein 3G Nachweis unter 100 Personen für Heimstunden oder Lager nicht zwingend zur Anwendung gelangt. Gleichzeitig empfehlen wir als Landesverband dennoch auch für Lager und Heimstunden, diese unter 3G-Bedingungen abzuhalten, da einerseits mit einer Verschärfung der Maßnahmen zu rechnen ist, die zu einem Nachbessern führen könnten, andererseits auch hier die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Leiter*innen vorgeht. Für schulpflichtige Kinder gelten die Testungen, die im Ninja-Pass derzeit 48 Stunden, weshalb zumindest vorerst in den meisten Fällen kein zusätzlicher Testaufwand für die Kinder und Jugendlichen besteht.

Vorerst gelten auch noch die Antigen-Selbsttests, die Ihr notfalls mit den Kindern vor Ort machen könnt, sollte der Ninja-Pass vergessen worden sein oder ähnliches. Wir haben im Landesverband auch noch einige Selbsttests zur Ausgabe an Euch. Bitte meldet Euch, wenn Ihr noch welche braucht direkt im Landesverbandsbüro. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen gut ins Pfadijahr starten, bei Veränderungen erfahrt Ihr über den Newsletter und die Landesverbands-Homepage alle wesentlichen Neuigkeiten.

22. 7. 2021 Update:

NEUER Leitfaden für die Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/jugendarbeit.html

Mit 22. Juli 2021 tritt die 2. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung

RIS – BGBLA_2021_II_321 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at) (die darin enthaltene 3. Novelle tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

sowie die 4. Novelle

RIS – BGBLA_2021_II_328 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at)

in Kraft.


1.7.2021 Update:

Gerade rechtzeitig zum Sommerbeginn entspannen sich nicht nur geplagte Schüler*innen und Student*innen, sondern auch die COVID-19 Situation. Es gibt daher eine neue ab 1.7.2021 gültige Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums, die Ihr hier findet:

 RIS Dokument (bka.gv.at) 

Seitens des BKA wurde dazu eine neue Version des Leitfadens zum nunmehrigen § 13 „Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager“ veröffentlicht:

Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für die aktuelle Verordnung

Die Öffnungsverordnung setzt die außerschulische Jugendarbeit und Ferienlager wieder den Bestimmungen zu den Zusammenkünften gleich. Daher gelten unter anderem die Regelungen des Zutritts unter Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G Nachweis), zum verpflichtenden Präventionskonzept und für COVID-19 Beauftragte erst ab Zusammenkünften von mehr als 100 Personen. Ebenso finden sich keine einschränkenden Bestimmungen für kleinere Zusammenkünfte ganz unabhängig von deren Dauer, sodass auch Lager darunter fallen.

Weil die COVID-19 Situation aber immer noch nicht vorbei ist und es zu regionalen Clustern kommen kann, wie es in manchen Schulen in Niederösterreich der Fall ist und es während des Lagers oder der Ferienbetreuung zu Verdachtsfällen kommen kann, empfehlen wir als Landesverband trotz der entspannten Situation eine achtsame Herangehensweise:

  • Beginnt Lager oder Tagesbetreuungen dennoch unter den Bedingungen des 3-G Nachweises, sofern die Kinder älter als zwölf Jahre sind,
  • behaltet Euer COVID-19 Präventionskonzept bei und schult Eure Leiter*innen vor dem Lager oder der Tagesbetreuung,
  • erfasst die Teilnehmer*innen bei Lagern und Tagesbetreuungen mit Namen und Kontaktdaten und hebt die Dokumentation auf.

Auch unter den ab morgen geltenden Bestimmungen sind für Kinder und Jugendliche unter Umständen 3-G Nachweise für Eintritte in Schwimmbäder, Tierparks, Museumsanlagen, etc. Wir haben daher für Euch im Landesverband COVID-19 Antigen-Selbsttests für Euch zur Verfügung gestellt bekommen. Die Tests können im Landesverband gegen telefonische Voranmeldung abgeholt werden oder Ihr schreibt uns per Mail, wie viele Tests Ihr braucht und wir versenden sie.

11.6.2021 Update:

Die bisherigen Bestimmungen der Lockerungsverordnung gelten nach wie vor, es gibt aber einige Anpassungen.

Die aktuelle Personenanzahl wurde auf 50 Teilnehmer*innen angehoben

Es gilt die 3-G Regel, der Nachweis ist „beim Betreten“, also zu Beginn von Heimstunde oder Lager, beizubringen, Betreuungspersonen müssen den Nachweis alle sieben Tage erbringen oder bei Kontakt mit Teilnehmer*innen und anderen Betreuungspersonen in geschlossenen Räumen Masken tragen.

Ein COVID-19 Präventionskonzept muss vorliegen, ein COVID-19 Beauftragte*r muss definiert sein.

ACHTUNG: es handelt sich um vorläufige Regelungen, die am 16.6.2021 wieder außer Kraft treten.

Wir empfehlen Euch, bei der Lagerplanung mitzubedenken, dass Ihr u.U. COVID-19 Tests braucht, wenn Ihr ins Schwimmbad oder in eine Sehenswürdigkeit (Museum, Burganlage, etc.) wollt. Informiert und überlegt Euch, wo bzw. wie Ihr zu Tests und herzeigbaren Dokumenten für alle Teilnehmer*innen kommt. Dazu auch gleich eine Information beim nächsten Punkt!

Wir halten euch über unsere Empfehlungen per Newsletter an die Gruppenleitungen und Vereinsvorstände informiert. Bitte schreibt uns an landesverband@noe-pfadfinder.at, wenn ihr diese Information bekommen wollt und noch nicht auf der Liste seid. Bei speziellen Fragen meldet euch bitte direkt im Sekretariat, wir geben euch gerne unsere Sichtweise mit auf den Weg.

Link zum Sozialministerium aktuelle Verordnung

19.5.2021 Update:

Der Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für die aktuelle Verordnung ist verfügbar. Er verweist bei Übernachtungen auf die Regelungen der Beherbergungsbetriebe und für sportliche Tätigkeiten auf die Regelungen der Sport- und Freizeitbetriebe.

Wir halten euch über unsere Empfehlungen per Newsletter an die Gruppenleitungen und Vereinsvorstände informiert. Bitte schreibt uns an landesverband@noe-pfadfinder.at, wenn ihr diese Information bekommen wollt und noch nicht auf der Liste seid. Bei speziellen Fragen meldet euch bitte direkt im Sekretariat, wir geben euch gerne unsere Sichtweise mit auf den Weg.


14.5.2021 Update:

Information zu den geplanten Öffnungsschritten per 19.5.2021

Im Zuge der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 für ganz
Österreich in Kraft tritt, kommt es zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des
gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich. Grundvoraussetzung für die
Teilnahme am öffentlichen Leben ist der Nachweis über eine geringe
epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:

• Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
• Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion
• Absonderungsbescheid
• Impfnachweis
• Nachweis über neutralisierende Antikörper

Die außerschulische Jugendarbeit findet sich in der COVID-19 Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 in Kraft tritt und in § 14 Heimstunden ebenso wie Ferienlager jeweils in Kleingruppen umfasst .

Wichtig ist:

  • 20 Teilnehmer*innen +  4 Betreuer*innen pro Kleingruppe
  • Es dürfen mehrere Kleingruppen an einem Ort sein, sie dürfen sich aber nicht durchmischen
  • Wenn ein Präventionskonzept ausgearbeitet ist und vom COVID-19 Beauftragten, den der Veranstalter definieren muss, umgesetzt wird, können Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen
  • Die Teilnehmer*innen und Betreuer*innen müssen gemäß §1 einen Nachweis erbringen, dass bestenfalls eine geringe epidemiologische Gefahr von ihnen ausgeht, sie also getestet, geimpft oder genesen sind
  • Es gelten für Kinder und Jugendliche  auch Schultests, soferne sie im Formularheft vermerkt sind und in Ausnahmefällen kann ein Antigentest vom Veranstalter selbst unmittelbar vor der Veranstaltung, also der Heimstunde (das wird der Hauptanwendungsfall für uns sein) akzeptiert werden, wenn Ihr als Gruppe solche Tests anbietet
  • Für Elternabende oder Teambesprechungen bietet § 13 Absatz 3 der Verordnung die Möglichkeit, dass diese Treffen auch mit mehr als 10 und weniger als 50 Personen unter Auflagen stattfinden können (Registrierung, Abstand, keine Speisen oder Getränke, etc.). Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Zusammenkünfte der Bezirkshauptmannschaft/dem Magistrat zu melden sind. Sie müssen aber nicht formell „genehmigt“ werden.

Das sind aus unserer Sicht die wesentlichen Elemente der COVID-19 Öffnungsverordnung. Natürlich gibt es viel mehr Details, viele davon kennen wir bereits aus den Regeln, die vergangenen Sommer anwendbar waren, etwa jene für öffentliche Anreise, Präventionskonzepte und Schulung oder das Verhalten an öffentlichen Orten.

Link zum Sozialministerium aktuelle Maßnahmen

Link zum Leitfaden Bereich Jugendarbeit

Link zur Verordnung


1.4.2021:

Die 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist mit 01.04.2021 in Kraft getreten. 

  • Die Osterruhe für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland tritt mit 1. April 2021, 0 Uhr in Kraft und sie soll in allen drei Bundesländern vorerst  bis einschließlich 10. April gelten.
  • Das bedeutet, dass auch die außerschulische Jugendarbeit (Heimstunden!) in dieser Zeit ausgesetzt ist!

24.3.2021:
Newsletter zur 4. Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 15.3.2021

17.3.2021:
Leitfaden für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit anlässlich der Novelle.

15.3.2021:
Die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung ist mit 15.03.2021 in Kraft getreten. Sie gilt hinsichtlich der Ausgangsregelung bis zum 24.03.2021 und hinsichtlich der übrigen Regelungen bis zum 11.04.2021.

Die Anpassungen für unseren Bereich sind im wesentlichen:

Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre

  • Darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
  • Testverpflichtung in geschlossenen Räumen
  • Gruppe von max. 10 Personen plus bis zu 2 Betreuungspersonen
  • Verpflichtendes Präventionskonzept sowie Registrierungspflicht

Vergleicht auch hier die aktuelle Seite beim Sozialministerium.

WICHTIG: Hier findet ihr den aktuellen Newsletter zur 4. Novelle der Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 24. März 2021.

Es gibt noch Fragen oder ein Problem – einfach unsere CoVid19-Ansprechperson Alfred Tichy  
+43 676 8261 8310 anrufen

E-Mail pfadfinder.zeiselmauer@gmail.com Stunden Heimstunden finden während des Schuljahrs außer an schulfreien Tagen und Ferien statt
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