DER ELTERNRAT

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… Auszüge aus der Verbandsordnung

Jede PfadfinderInnengruppe benötigt einen Elternrat.

Er ist Vereinsträger gemäß den Gruppensatzungen

Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an:

  • mehrheitlich Vertreter der Eltern, deren Kinder in der PfadfinderInnengruppe registriert sind;
  • Gruppenleitung und Ausbildungsbeauftragte als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
  • die GruppenkuratInnen.

Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates, der/die entsprechend dem Gruppen-statut zu wählen ist. Er/Sie vertritt die PfadfinderInnengruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.

Der Elternrat tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch viermal jährlich oder wenn dies der Gruppenrat verlangt.

Die Aufgaben des Elternrates sind:

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
  • in Zusammenarbeit mit den GAB (Gruppenausbildungsbeauftragte) die pfadfinderische Erziehungs-und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • bei der jährlichen Registrierung der PfadfinderleiterInnen (Gruppenleitung, Stufenleitungen samt AssistentInnen) die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und –bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht;
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten. Dies geschieht im Besonderen durch: Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als PfadfinderleiterInnen und MitarbeiterInnen sowie Bereitstellung entsprechender Mittel für die LeiterInnenausbildung;
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung;
  • Unterstützung der PfadfinderleiterInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit;

Für die pfadfinderische Erziehungs-und Ausbildungsarbeit sind Gruppenleitung, Ausbildungsbeauftragte, KuratInnen und Stufenleitungen samt AssistentInnen zuständig.

Der Elternrat besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern:

1. Obmann/Obfrau

2. GruppenleiterIn

3. KassierIn

4. SchriftführerIn

dazu kommen, wenn vorhanden:

5. Kurat

6. Ausbildungsbeauftragte/r

7. Heimwart

8. Materialwart

Der (die) Obmann/Obfrau kann darüberhinaus im Einvernehmen mit dem (der) GruppenleiterIn bis zu 6 weitere Mitarbeiter in Funktionen in den Elternrat berufen. Der Elternrat soll sich mehrheitliche aus Erziehungsberechtigten von Vereinszugehörigen zusammensetzen.

Obmann/Obfrau im Elternrat

  • Die Funktionsdauer des (der) von der Gruppenversammlung gewählten Obmannes/Obfrau, des Elternrates und des (der) KassierIn beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
  • Die Funktionsdauer der vom (von der) Obmann/Obfrau in den Elternrat berufenen MitarbeiterIn endet jedenfalls mit der des Obmanns/Obfrau.
  • Der (die) OBMANN/OBFRAU vertritt die Gruppe in Bezug auf die Aufgaben des Elternrates
  • beruft die Gruppenversammlungen und zumindest zweimal jährlich die Elternratssitzungen ein,
  • bestimmt die Tagesordnung,
  • führt in diesen den Vorsitz und ist für den geordneten Ablauf dieser Versammlungen und Sitzungen verantwortlich.
  • Er (sie) stellt Beschlussfähigkeit und Abstimmungsergebnis fest.
  • Er (sie) sorgt dafür, dass die Überprüfung der Gebarung durch einen Rechnungsprüfer der WPP bei der nächsten Registrierung, bzw. vor einer Neuwahl in den Elternrat ermöglicht wird.
  • Er (sie) unterzeichnet gemeinsam mit (allen) Gruppenleitern die jährliche Registrierung.
  • Darüber hinaus unterzeichnet er (sie) alle Schriftstücke, die zum Aufgabenkreis des Elternrates gehören.
  • In dringenden Fällen hat der (die) Obmann/Obfrau die Pflicht, vermögensbewahrend zu handeln.

Die GRUPPENLEITUNG wird gemäß der VO der PPÖ von dem (der) LandesleiterIn bestellt. Der (die) GruppenleiterIn hat dem Elternrat regelmäßig über die Tätigkeit des Gruppenrates zu berichten, ihm die Anträge, Wünsche und Beschwerden des Gruppenrates zu übermitteln.

Der (die) KASSIER/IN verwaltet das Vermögen der Gruppe. Er (sie) sorgt für die pünktliche Einhebung der Mitgliedsbeiträge und erstellt die Jahresabschlussrechnung.

Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder spätestens 2 Wochen vorher schriftlich zur Sitzung eingeladen worden sind und mindestens die Mitglieder 1 bis 3 gemäß § 6 anwesend oder vertreten sind.

Die Beschlussfassung des Elternrates erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Der (die) Obmann/Obfrau entscheidet bei Stimmengleichheit.

Alternativ zulässige BEZEICHNUNGEN

Die durch den Bundesverbandsrat beantragten und bei der Bundesverbandstagung 2000 beschlossenen im Folgenden genannten Bezeichnungen sind gültig. In der Verbandsordnung werden die fett gedruckten Bezeichnungen verwendet, die anderen sind auch zulässig.

  • Elternrat, Aufsichtsrat, Vorstand
  • Elternratsobmann/-obfrau, Aufsichtsratsobmann
  • Region, Bezirk, Kolonne,
  • LeiterIn, PfadfinderleiterIn, FührerIn, BegleiterIn, PfadfinderInnengruppe,Gruppe
  • Landesbeauftragte/r für PfadfinderInnen
  • Landesbeauftragte/r für Ausbildung
  • Bundesbeauftragte/r für PfadfinderInnen-
  • SprecherIn der Ausbildung
  • PfadfinderInnengesetz, Gesetz
  • PfadfinderInnenversprechen,Versprechen(Anmerkung: für Wichtel/Wölflinge sind diese Bezeichnungen entsprechend zu verwenden, z. B. Wölflingsgesetz)
  • BundesleiterIn der PPÖ, Bundesfeldmeister, Bundesführerin
  • LandesleiterIn, Landesfeldmeister, Landesführerin
  • GruppenleiterIn, Gruppenfeldmeister, GruppenführerIn, GeschäftsführerIn
  • GruppenausbildungsbegleiterIn, Ausbildungsbeauftragter
  • Gruppen-, Landes-, BundesgeschäftsführerIn
  • KuratIn der …Kurat
  • Kassier, FinanzreferentIn, Schatzmeister

Weiterführende Dokumente:

E-Mail pfadfinder.zeiselmauer@gmail.com Stunden Heimstunden finden während des Schuljahrs außer an schulfreien Tagen und Ferien statt
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