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AKTUELL ab 15. August:
Was gilt am Lager in den Heimstunden und danach?
Liebe Biber, WiWö, GuSp, CaEx, RaRo! Liebe Eltern!
KURZ 😉 gesagt wir dürfen aufs Sommerlager!
- Personenanzahl ab 1. Juli: 100
Ab 22. Juli gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. - KEINE Testpflicht unter 12!
Ab 1. Juli gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines „3-G“ Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren. - Mit 1. Juli gilt nur mehr in folgenden Bereichen die 3-G-Regel:
- Gastronomie (Wirtshaus)
- Hotellerie und Beherbergung (auch Pfadi-Lagerplätze indoor/WiWö)
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmer:innenanzahl von mehr als 100 Personen) also Pfadfinder Großlagerplätze
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
- MNS
der Mund-Nasenschutz ersetzt die FFP2-Masken - Erst ab 100😉
Personen ist seitens der Teilnehmer*innen ein 3G-Nachweis vorzuweisen, welcher von den Veranstalter zu überprüfen ist. Dieser hat weiterhin ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und eine*n COVID-19-Beauftragte*n zu bestellen.
Übersicht Niederösterreich
Für das ganze Pfadi-Team
Conny Zaric und Bernhard Schuster (Gruppenleitung)
Manu Beran (Obfrau)