Unsere Videos sind fertig!!!
Biber-Weihnacht
Schönes WiWö Fest
Weihnachten bei den GuSp
Es weihnachtet auch bei den CaEx + RaRo und so …
Prosit 2022 und ein schönes Neues Jahr!
Der 4. Lockdown ist überstanden – wir dürfen wieder ins Freie und ins Heim mit den Pfadis, auch nach dem 11. Jänner – mit der gebotenen Vorsicht!
Natürlich gibt es neue Auflagen, aber wir sind darin ja schon geübt. Für uns gilt in Niederösterreich(!):
Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
„Im Hinblick auf Personen im schulpflichtigen Alter ist ein Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, (Corona-Testpass) einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
Dies gilt, sofern gemäß § 19 Abs. 1 C-SchVO 2021/22 gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können, auch am sechsten und siebenten Tag nach der ersten Testung“ – d.h. bis CaEx gilt der Ninja Pass – spätestens ab RaRo bitte impfen.
Ein verordneter Mindestabstand zu Personen aus einem fremden Haushalt 2m besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, dass zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine FFP2-Maksenpflicht.
Die Leiter haben Kontaktdaten von jedem Teilnehmer zu erheben, der länger als 15 Minuten teilnimmt.
Es ist ein:e COVID-19-Beauftragte:r zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen (bei uns hat Alfred die nötige Ausbildung und hält unser Konzept laufend seit Anfang 2021 aktuell)
Für Zusammenkünfte gilt
- Zutritt ist nur mit gültigem 2,5-G-Nachweis (Geimpft, Gnesen oder Ninja Pass/PCR).
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Stufentreffen, Gruppenrat, Elternrat, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.)
- Die Zusammenkunft darf nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden. Daher sind aktuell Nächtigungen im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit nicht zulässig.
- Wenn nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen
- keine 2G-Regelung,
- keine FFP2-Maskenpflicht und keine Sperrstunde.
- Das heißt, dass im Rahmen der außerschulischen Jugendarbeit sämtliche (Gruppen)Aktivitäten im Rahmen von Zusammenkünften unter zehn Personen inklusive eventuellen Nächtigungen uneingeschränkt erlaubt sind
Kinder und Jugendliche in den Heimstunden*):
- Zutritt mit gültigem 2,5-G-Nachweis**). Bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind Antigentests zulässig.
- Personenobergrenze: max. 25 Personen
- FFP2 Maske ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
- eng anliegender Mund-Nasen-Schutz (MNS) ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zulässig;
- Teilnehmende haben in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen; an öffentlichen Orten im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.
Betreuer:innen:
- Es gilt die 3-G-Pflicht im Heim (wie am Arbeitsplatz),
- Personenobergrenze: max. 4 Personen zusätzlich zu den 25 Kindern und Jugendlichen
- der aktuelle Leitfaden des Bundesministeriums Stand 11.01.2022 ist da (PDF)
*) hier die aktuelle NÖ COVID19 Verordnung: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_NI_20211116_70/LGBLA_NI_20211116_70.html **) 2,5G ist (ziemlich) neu - als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der 2,5-G-Regel gilt: "geimpft, genesen, oder PCR-getestet" - NEU: der Leporello Schultest gilt wie ein PCR-Test, notfalls gilt für die Heimstunden auch ein aktueller Antigentest. ***) Maßnahmen für den Schulbetrieb von 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022
Prosit und – Gut Pfad!
Alfty
